Der Sportplatz steht der Jugend von Seyring entsprechend den Weisungen des Vorstandes unentgeltlich zur Verfügung. | |
Veranstaltungen, Turniere, Training, Matches oder sonstiges dürfen nur mit Absprache des Vorstandes und gegen Entrichtung einer Gebühr durchgeführt werden. | |
Die Torräume der Rasenplätze sind zu schonen. | |
Punkttraining ist auf den Platz nicht gestattet. | |
Bei schlechter Witterung (Schnee, Match, etc.) ist das spielen untersagt. | |
Die Netze der Tore und die Auffangnetze sind keine Hängematten. Anbringen sämtlicher Gegenstände und betreten der Netze ist strengstens Verboten. | |
Umstoßen, ziehen oder sonstiges der Tore ist strengstens untersagt. | |
Hunde sind in der Sportanlage an der Leine zu halten. Hundekot ist zu entfernen. | |
Abfall ist selbst zu entsorgen. | |
Es ist untersagt Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art abzubrennen oder abzuschießen. | |
Offene Feuerstellen sind am gesamten Areal verboten. | |
Der Verkehr mit Fahrzeugen aller Art ist auf dem ganzen Sportplatzareal verboten. | |
Das Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen hat in den dafür vorgesehenen Zonen zu erfolgen. Ausnahmen werden vom Vorstand bewilligt. | |
Mit den Gegenständen zur Platzbewässerung ist sorgfältig umzugehen. | |
Es ist verboten die Bewässerungseinrichtung zu bedienen. Besonders ist es untersagt die Sprenger auf- bzw. abzudrehen. | |
Alle Einrichtungen der Sportanlage sind pfleglich und schonend zu behandeln. | |
Den Weisungen des Vorstandes ist Folge zu leisten. |