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Der Sportplatz steht der Jugend von Seyring entsprechend den Weisungen des Vorstandes unentgeltlich zur Verfügung. |
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Veranstaltungen, Turniere, Training, Matches oder sonstiges dürfen nur mit Absprache des Vorstandes und gegen Entrichtung einer Gebühr durchgeführt werden. |
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Die Torräume der Rasenplätze sind zu schonen. |
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Punkttraining ist auf den Platz nicht gestattet. |
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Bei schlechter Witterung (Schnee, Match, etc.) ist das spielen untersagt. |
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Die Netze der Tore und die Auffangnetze sind keine Hängematten. Anbringen sämtlicher Gegenstände und betreten der Netze ist strengstens Verboten. |
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Umstoßen, ziehen oder sonstiges der Tore ist strengstens untersagt. |
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Hunde sind in der Sportanlage an der Leine zu halten. Hundekot ist zu entfernen. |
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Abfall ist selbst zu entsorgen. |
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Es ist untersagt Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art abzubrennen oder abzuschießen. |
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Offene Feuerstellen sind am gesamten Areal verboten. |
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Der Verkehr mit Fahrzeugen aller Art ist auf dem ganzen Sportplatzareal verboten. |
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Das Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen hat in den dafür vorgesehenen Zonen zu erfolgen. Ausnahmen werden vom Vorstand bewilligt. |
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Mit den Gegenständen zur Platzbewässerung ist sorgfältig umzugehen. |
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Es ist verboten die Bewässerungseinrichtung zu bedienen. Besonders ist es untersagt die Sprenger auf- bzw. abzudrehen. |
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Alle Einrichtungen der Sportanlage sind pfleglich und schonend zu behandeln. |
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Den Weisungen des Vorstandes ist Folge zu leisten. |